Hauptamt und Finanzen
Hundesteuer, abmelden
Kurzinformationen
Eine Abmeldung des Hundes bei der Gemeinde Boitzenburger Land muss innerhalb von zwei Wochen nach Eintritt des Ereignisses erfolgen und ist in folgenden Fällen notwendig:
• Umzug in eine andere Gemeinde (Mitteilung der Adressänderung)
• Hund ist verstorben (z. B. tierärztliche Todesbescheinigung beifügen)
• Hund wurde verkauft oder verschenkt (Name und Anschrift des Erwerbers angeben)
• Hund wurde ins Tierheim gegeben (Kopie des Aufnahmevertrags hinzufügen)
Bei einer Abmeldung ist die Hundesteuermarke zurückzugeben. Die Abmeldung hat in Schriftform zu erfolgen.
Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhandenkommt oder eingeht. Kann der genaue Zeitpunkt der Abschaffung, des Abhandenkommens oder des Eingehens durch den Hundehalter nicht nachgewiesen werden, endet die Steuerpflicht mit dem Ablauf des auf die Abmeldung folgenden Kalendermonats.
Rechtsgrundlagen
Hundesteuersatzung der Gemeinde Boitzenburger Land
Ansprechpartner
Frau Werner
Raum 09
Templiner Str. 17
(039889) 61439
(039889) 61458