Bau- und Ordnungsamt
Veranstaltung, anzeigen eines Volksfestes
Kurzinformationen
Ein Volksfest ist eine im allgemeinen regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern unterhaltende Tätigkeiten im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 2 GewO ausübt und Waren feilbietet, die üblicherweise auf Veranstaltungen dieser Art angeboten werden.
Rechtsgrundlagen
(Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde)
Notwendige Unterlagen
schriftlicher Antrag mit folgenden Angaben:
Veranstalter (Name, Adresse, Telefon)
Art bzw. Anlass der Veranstaltung
Datum, Dauer bzw. regelmäßig (Wochentag) der Veranstaltung
Ort der Veranstaltung
Raumgröße, zulässige Personenzahl
Eintrittspreis
Art der Darbietungen
fliegende Bauten (J/N)
Sperrzeitverkürzung (J/N)
Datum der Antragstellung, Unterschrift
Fristen
14 Tage vorher
Ansprechpartner
Herr Skomrock
Zimmer 03
(039889) 61445
(039889) 61458