Blick auf Boitzenburg
Kirche
Ruine
Schloss
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Bau- und Ordnungsamt

Veranstaltung, anzeigen eines Volksfestes


Kurzinformationen

Ein Volksfest ist eine im allgemeinen regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern unterhaltende Tätigkeiten im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 2 GewO ausübt und Waren feilbietet, die üblicherweise auf Veranstaltungen dieser Art angeboten werden.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

schriftlicher Antrag mit folgenden Angaben:

  • Veranstalter (Name, Adresse, Telefon)

  • Art bzw. Anlass der Veranstaltung

  • Datum, Dauer bzw. regelmäßig (Wochentag) der Veranstaltung

  • Ort der Veranstaltung

  • Raumgröße, zulässige Personenzahl

  • Eintrittspreis

  • Art der Darbietungen

  • fliegende Bauten (J/N)

  • Sperrzeitverkürzung (J/N)

  • Datum der Antragstellung, Unterschrift


Fristen

14 Tage vorher


Ansprechpartner

Herr Skomrock
Zimmer 03
Telefon (039889) 61445
Telefax (039889) 61458