Bau- und Ordnungsamt
Ordnungsbehördliche Aufgaben
Kurzinformationen
Die Aufgaben eines Ordnungsamtes sind überwiegend mit den Begriffen „Abwehr von Gefahren“ und „Aufgaben der öffentlichen Ordnung“ verbunden.
Beschreibung
Meldewesen
Pass- und Personalausweisrecht
Ausländerbehörde
Staatsangehörigkeitsrecht
Gewerbeaufsicht
Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs
Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen
Ordnungsbehördliche Erlaubnis für Lärmbelästigung durch Musik und Feiern aller Art
Ordnungsbehördliche Erlaubnis für Veranstaltungen, Feuerwerken (privat) und Lagerfeuer
Unbedenklichkeitserklärungen (Außenstarts und -landungen von Luftfahrzeugen / Ballone)
Beglaubigungen
Bürgerbeschwerden / Bürgerhinweise
Durchführung von Zwangsgeldverfahren zur Durchsetzung der Schulpflicht gemäß Bbg.SchulG
Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten wie z.B.
ruhestörender Lärm gemäß des u. g. Immissionsschutzgesetzes des Landes Brandenburg sowie der Geräte- und Lärmschutzverordnung
nicht erledigte Anliegerpflichten einschließlich Winterdienst gemäß der u. g. Straßenreinigungssatzung
ordnungswidrig abgestellte nicht zugelassene Fahrzeuge / Autowracks gemäß der u. g. Altauto-Verordnung und des Brandenburgischen Straßengesetzes
illegale Müllablagerung
illegale Plakatierung im öffentlichen Verkehrsraum gemäß der u. g. Stadtordnung
Graffiti außerhalb zugelassener Flächen im öffentlichen Verkehrsraum gemäß der u. g. Stadtordnung
Halten von gefährlichen Hunden
Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr
Friedhofsangelegenheiten
Bekämpfung und Ahndung der Schwarzarbeit
Schornsteinfegerwesen
Namensänderungen
Wildschadensbearbeitung
Jagd- und Fischereirecht
Fundmunition
Katastrophenschutz
Vorbeugender Brandschutz
Abwehrender Brandschutz (Feuerschutz)
Feuerwehrtechnisches Zentrum (FTZ)
Feuerwehr
Notfallrettung & Qualifizierter Krankentransport
Integrierte Leitstelle für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst
Rechtsgrundlagen
(Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde)
(Straßenreinigungssatzung der Gemeinde)
(Satzung über Sondernutzung öffentlicher Straßen)
Gebühren
Antragstellung gebührenfrei
Erlaubnis gebührenpflichtig
Ansprechpartner
Herr Skomrock
Zimmer 03
(039889) 61445
(039889) 61458