Blick auf Boitzenburg
Kirche
Ruine
Schloss
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Bau- und Ordnungsamt

Marktfestsetzung, beantragen


Kurzinformationen

Die Marktfestsetzung wird im Gewerbeamt des Ordnungsamtes erteilt.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Anbieter- und Warenverzeichnis

  • Lageplan

  • Marktordnung des Veranstalters

  • Führungszeugnis

  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister

  • Versicherungsnachweis

  • Einverständniserklärung des Platzvermieters

  • Gewerbeanmeldung

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes


Gebühren

Die Gebühr für die Festsetzung des Marktes beträgt zwischen 26,00 Euro bis 1.534,00 Euro.


 


Ansprechpartner

Herr Skomrock
Zimmer 03
Telefon (039889) 61445
Telefax (039889) 61458