Bau- und Ordnungsamt
Öffentliche Verkehrsflächen, Aufbruchgenehmigung beantragen
Kurzinformationen
Alle Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum bedürfen der Genehmigung durch die Gemeinde, diese ist teilweise gebührenpflichtig. Insbesondere das Verlegen der Hausanschlüsse von Medien (Gas, Strom, Telefon usw.) ist rechtzeitig zu beantragen.
Beschreibung
Genehmigungen für Aufgrabungen im öffentlichen Straßenland werden in der Regel durch den ausführenden Baubetrieb beantragt und durch die Gemeindeverwaltung (Bauamt) geprüft und erteilt.
Die Genehmigung ersetzt jedoch keine Erlaubnis, die auf Grund anderer gesetzlicher Regelungen erforderlich ist und auch keine Zustimmung eines anderen Betreibers von Ver- und Entsorgungsanlagen innerhalb des öffentlichen Straßenraumes.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Anträge sind formlos zu stellen und müssen
den Antragsteller und
seinen Auftraggeber mit Anschrift und Tel.-Nr.,
Ort und Zeit der Aufgrabung,
den verantwortlichen Mitarbeiter der Baufirma mit Tel.-Nr. und
als Anlage eine Lageskizze
enthalten.
Gebühren
siehe Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde
Ansprechpartner
Herr Rakow
Zimmer 02
(039889) 61441