Bau- und Ordnungsamt
Verkehrsflächenbereinigung
Kurzinformationen
Mit dem VerkehrsflächenbereinigungsG (VerkFlBerG) sollen die Rechtsverhältnisse an Verkehrsflächen und anderen öffentlich genutzten privaten Grundstücken in den neuen Bundesländern bereinigt werden. Es geht um in Privateigentum befindliche Grundstücke, die ohne rechtliche Absicherung und ohne Klärung der Eigentumsverhältnisse mit Verwaltungseinrichtungen und öffentlichen Anlagen bebaut worden sind. Das VerkFlBerG ist nicht anzuwenden, wenn das private Grundstück bereits vor dem 9.5.1945 für die Erfüllung einer Verwaltungsaufgabe in Anspruch genommen worden ist.
Rechtsgrundlagen
Fristen
Fristablauf 30.06.2007
Ansprechpartner
Herr Engelhardt
Zimmer 05
(039889) 61443