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Schloss
Ruine
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Hauptamt und Finanzen

Grundstückseigentümer (unbekannt), gesetzlicher Vertreter nach EGBGB


Kurzinformationen

Bestellung gesetzlicher Vertreter für unbekannte oder abwesende Grundstückseigentümer in den neuen Bundesländern zur Durchsetzung von Verkehrssicherungspflichten, investiven Maßnahmen der öffentlichen Ver- und Entsorgung sowie grundstücksbezogenen Steuer- und Beitragsforderungen.


Beschreibung

Nach dem Grundbuchbereinigungsgesetz ist die Frist, innerhalb derer die Berechtigten ihr Eigentumsrecht ab Veröffentlichung in verschiedenen Medien geltend machen oder nachweisen können, auf ein Jahr festgelegt. Mit Ablauf dieser Frist kommt es zu einem Ausschlussbescheid.


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Frau Bade
Raum 11
Templiner Str. 17
Telefon (039889) 61432