Bau- und Ordnungsamt
Erlösauskehr (VermG)
Beschreibung
Es handelt sich hier um die Mitteilungspflicht der Kommunen über die Veräußerung ehemals volkseigener Grundstücke und Gebäude. Nach Antragstellung der verfügungsbefugten Kommune wird durch die Zuordnungsbehörde mittels Bescheid festgestellt, ob der Erlös an den Verfügenden (Kommune) oder an einen anderen Berechtigten auszuzahlen ist.
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Herr Rakow
Zimmer 02
(039889) 61441