Ruine
Schloss
Kirche
Blick auf Boitzenburg
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Bau- und Ordnungsamt

Werbeanlagen, genehmigungsfreie


Kurzinformationen

Werbeanlagen sind genehmigungsfrei

  • bei nichtamtlichen Hinweisschildern an Verkehrsstraßen und Wegabzweigungen, deren Aufstellung durch die zuständige Straßenbehörde gestattet ist

  • bei max. 2,5 m² Ansichtsfläche

  • bei Anpreisung von Waren oder Dienstleistungen

  • bei Anbringung an der Gewerbeniederlassung, an der die Waren verkauft oder die Dienstleistungen erbracht werden


Beschreibung

Bauvorlagen sind gemäß § 14 der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung erforderlich. Die Bauzeichnungen müssen insbesondere enthalten:

  • Ausführung der geplanten Werbeanlagen

  • farbgetreue Wiedergabe aller sichtbaren Teile der geplanten Werbeanlage

  • Darstellung der geplanten Werbeanlage in Verbindung mit der baulichen Anlage, vor der oder in deren Nähe sie aufgestellt oder errichtet oder an der sie angebracht werden soll


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Bauantrag

  • Bauvorlagen


Ansprechpartner

Herr Skomrock
Zimmer 03
Telefon (039889) 61445
Telefax (039889) 61458