Bau- und Ordnungsamt
Werbeanlagen, genehmigungsfreie
Kurzinformationen
Werbeanlagen sind genehmigungsfrei
bei nichtamtlichen Hinweisschildern an Verkehrsstraßen und Wegabzweigungen, deren Aufstellung durch die zuständige Straßenbehörde gestattet ist
bei max. 2,5 m² Ansichtsfläche
bei Anpreisung von Waren oder Dienstleistungen
bei Anbringung an der Gewerbeniederlassung, an der die Waren verkauft oder die Dienstleistungen erbracht werden
Beschreibung
Bauvorlagen sind gemäß § 14 der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung erforderlich. Die Bauzeichnungen müssen insbesondere enthalten:
Ausführung der geplanten Werbeanlagen
farbgetreue Wiedergabe aller sichtbaren Teile der geplanten Werbeanlage
Darstellung der geplanten Werbeanlage in Verbindung mit der baulichen Anlage, vor der oder in deren Nähe sie aufgestellt oder errichtet oder an der sie angebracht werden soll
Rechtsgrundlagen
(Satzungen der Gemeinde)
Notwendige Unterlagen
Bauantrag
Bauvorlagen
Ansprechpartner
Herr Skomrock
Zimmer 03
(039889) 61445
(039889) 61458