Hauptamt und Finanzen
Ratenzahlung
Beschreibung
Die Ratenzahlung als häufigste Art der Schuldentilgung setzt voraus, dass die vereinbarten Raten wirklich jeden Monat in voller Höhe gezahlt werden können. Treten trotzdem Ratenzahlungsschwierigkeiten auf, ist es wichtig, sofort die Gläubiger darüber zu informieren. Auf keinen Fall sollte man eine Ratenzahlung unangekündigt unterbrechen. Mit einer Stundung kann man erreichen, dass z. B. Ratenzahlungen für eine bestimmte Zeit (meist bis zu 6 Monaten) ausgesetzt werden.
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Frau Gilbricht
Zimmer 10
(039889) 61436
Herr Schmöcker
Zimmer 10
Templiner Straße 17
(039889) 61435
(039889) 61454