Hauptamt und Finanzen
Vollstreckung
Kurzinformationen
Unter dem Begriff der Verwaltungsvollstreckung versteht man die zwangsweise Durchsetzung von Verwaltungsakten durch Verwaltungsbehörden.
Beschreibung
Vollstreckbarkeit ist gegeben,
wenn die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist
über das Rechtsmittel abschließend abschlägig entschieden wurde
die aufschiebende Wirkung von Rechtsmitteln von Gesetzes wegen oder durch behördlich angeordnete sofortige Vollziehung entfällt oder
wenn bei Geldforderungen die Forderung gemahnt wurde oder auf eine Mahnung im vorliegenden speziellen Fall verzichtet werden kann und eine gesetzlich festgelegte Zahlungsfrist verstrichen ist.
Verwaltungsakte, die zu einer öffentlich-rechtlichen Geldleistung verpflichten, werden im Rahmen der Beitreibung vollstreckt, z.B. Steuerschulden, Buß- oder Zwangsgelder oder die Rückforderung zu Unrecht erhaltener Sozialleistungen.
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Frau Gilbricht
Zimmer 10
(039889) 61436
Herr Schmöcker
Zimmer 10
Templiner Straße 17
(039889) 61435
(039889) 61454